Antrag von Martin Kind zu 50+1: Entscheidung vertagt
Im Juli war der Unternehmer am Votum des DFL-Präsidiums gescheitert, dass nicht alle Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung als erfüllt angesehen hatte. Die 50+1-Regel besagt im Grundsatz, dass Investoren in Deutschland nur die Mehrheit an einem Verein halten dürfen, wenn sie diesen mehr als 20 Jahre "ununterbrochen" und "erheblich" gefördert haben. In den anderen europäischen Top-Ligen gilt diese Regel nicht.
Kind hatte für den Fall einer Niederlage vor dem unabhängigen Ständigen Schiedsgericht bereits angekündigt, vor das Landgericht in Frankfurt/Main zu ziehen. Der 74-Jährige will alle sich bietenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, bis hin "zum EU-Recht, da bin ich kompromisslos", hatte er gesagt.
Für die drei Bundesliga-Klubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG Hoffenheim besteht bereits eine Ausnahme von der 50+1-Regel. In Leverkusen (Bayer) und Wolfsburg (VW) sind die Investoren milliardenschwere Unternehmen, in Hoffenheim hatte Dietmar Hopp als Mäzen lange Jahre Millionen in den einstigen Dorfklub gesteckt.
SID