Die Geldstrafe für den FCA bleibt bestehen
Foto: FIRO/FIRO/SIDZuvor war der FCA bereits beim Sportgericht mit seinem Einspruch gescheitert. Die Strafen rühren aus Vorfällen vom 3. und 24. April, als Fans bei den Spielen gegen den VfL Wolfsburg und den VfL Bochum Pyrotechnik gezündet hatten.
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