Dittrich (Bremen) hatte geklagt, dass er sich in seiner Tätigkeit als Unparteiischer in den deutschen Elite-Ligen de facto in einem Angestellten- und nicht in einem selbstständigen Arbeitsverhältnis befunden habe. Im September 2016 hatte das Arbeitsgericht Frankfurt die Klage des inzwischen 35-Jährigen in erster Instanz abgewiesen. Wird der Klage diesmal stattgegeben, könnte dies Folgen für das Schiedsrichterwesen im deutschen Profifußball haben.
SID