Saarbrückens Erdmann muss auf seine Verhandlung warten (Foto: SID)
Das Gericht war dem Antrag des Kontrollausschusses gefolgt und sah es nach mündlicher Verhandlung als erwiesen an, dass Erdmann während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Saarbrücker selbst bestreitet die Vorwürfe und legte kurz nach der Urteilsverkündung ebenso wie sein Klub Berufung gegen den Richterspruch ein.
SID