Die Berufung des Drittliga-Spielers Dennis Erdmann gegen seine Acht-Wochen-Sperre wegen "rassistischer Äußerungen" wird vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am 13. Oktober (10.30 Uhr) mündlich verhandelt. Der Abwehrspieler des 1. FC Saarbrücken war am 13. September vom DFB-Sportgericht wegen "krass sportwidrigen Verhaltens" mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden.
Saarbrückens Erdmann muss auf seine Verhandlung warten (Foto: SID)

Saarbrückens Erdmann muss auf seine Verhandlung warten (Foto: SID)

Das Gericht war dem Antrag des Kontrollausschusses gefolgt und sah es nach mündlicher Verhandlung als erwiesen an, dass Erdmann während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Saarbrücker selbst bestreitet die Vorwürfe und legte kurz nach der Urteilsverkündung ebenso wie sein Klub Berufung gegen den Richterspruch ein.

 

SID