Herber Rückschlag für den DSV Leoben und den SV Stripfing aus der ADMIRAL 2. Liga. Die beiden Aufsteiger haben am Freitag vom Senat 5 in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung für die zweithöchste Spielklasse nicht erhalten - siehe auch HIER! Beide Klubs waren zuletzt vermehrt in den Schlagzeilen, Stripfing unter anderem aufgrund der Verlegung des Vereinssitzes nach Deutsch-Wagram (zum Artikel), Leoben aufgrund des sehr überraschenden Abschieds von Rene Poms als Trainer und der Bestellung von Carsten Jancker als neuer Coach (zum Beitrag) - er war bereits bei den Donawitzern Übungsleiter.

"DSV Leoben fehlt es sowohl an personellen Ressourcen als auch..."

Beim aktuell Tabellendritten der ADMIRAL 2. Liga, dem DSV Leoben, fehlt es sowohl an personellen Ressourcen als auch an Finanziellem, an Infrastruktur und Rechtlichem.

Mitaufsteiger SV Stripfing bekam aufgrund der Infrastruktur keine Zulassung. 

Dazu Christoph Pelczar, Obmann des SV Stripfing, in einer ersten Reaktion: "Wir sind heute selbstverständlich enttäuscht, die Zulassung in erster Instanz nicht erhalten zu haben. Unserer Meinung nach haben wir alle notwendigen Kriterien zur Zulassung erfüllt. Deshalb werden wir gegen die Entscheidung des Senat 5 fristgerecht Einspruch einbringen. Die Zulassungsverweigerung in erster Instanz ist im Vergleich zum letzten Jahr völlig anders zu betrachten. Vor diesem Hintergrund sind wir zuversichtlich, mit unserem Einspruch beim Protestkomitee erfolgreich zu sein. Ungeachtet dieser Entscheidung in erster Instanz, setzen wir die Planungen für die nächste Spielzeit ungehindert fort und starten unmittelbar mit den nächsten Schritten der kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Vereines."

Gegen den Senat-5-Beschluss können die Klubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben - die Frist endet heuer am Montag, den 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April, getroffen sein. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.

Foto: GEPA Admiral