Am heutigen Mittwoch hat der erste Verhandlungstermin im Senat-1-Verfahren gegen den LASK stattgefunden. Dieser habe bis in die späten Abendstunden gedauert, schreibt der Senat 1 in einer Aussendung an die Medien. Ein erstinstanzliches Urteil wurde heute nicht ausgesprechen, die Sitzung wurde auf den morgigen Donnerstagnachmittag vertagt.

 

Fällt das Urteil morgen?

Sofern im Rahmen der morgigen Sitzung ein Urteil gefällt werden soll, wird dieses im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Sollte dies nicht eintreten, wird ein weiterer Verhandlungstermin bekanntgegeben.

Grasser-Anwalt nimmt nicht am Verfahren teil

Auch im Rahmen eines Senat1-Verfahrens wird zu Beginn einer jeden Verhandlung das Vorliegen einer etwaigen Befangenheit durch die jeweiligen Senatsmitglieder geprüft. Der stellvertretende Vorsitzende des Strafsenates, Rechtsanwalt Dr. Norbert Wess, hat zu Beginn der heutigen Sitzung erläutert, dass er in seinem Zivilberuf im vergangenen Jahr den LASK in einer Angelegenheit außerhalb des Bundesliga-Spielbetriebes rechtlich vertreten hat. Dieser Umstand sei bereits damals sowohl der Österreichischen Fußball-Bundesliga, den Senatsmitgliedern als auch den Medien bekannt gewesen.

Dr. Wess, der zusammen mit Dr. Manfred Ainedther den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess vertritt, habe sich in subjektiver Hinsicht nicht für befangen erachtet. Auch die sonstigen Senatsmitglieder hätten eine Befangenheit verneint, heißt es in der Aussendung. "Aufgrund der Tragweite und der hohen Sensibilität in dieser konkreten Angelegenheit hat Dr. Wess dennoch den Senat ersucht, an diesem Verfahren nicht teilzunehmen, um auch jeden objektiven Anschein einer allfälligen Befangenheit zu vermeiden", gibt der Senat 1 bekannt.

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von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/fodo.media