Seit dem 23. Jänner 2019 muss der SKN St. Pölten aufgrund einer von der FIFA verhängten Transfersperre auf Transfers verzichten. Grund für diese Sperre ist der „Fall Keita", der zum Zeitpunkt der Verpflichtung durch St. Pölten im August 2016 versicherte und bestätigte, keinen laufenden Vertrag mit einem anderen Klub zu haben. Damit kann der Tabellendritte der Tipico Bundesliga auch am heutigen Deadline Day keine Einkäufe mehr tätigen, obwohl Trainer Ranko Popovic liebend gerne einen Neuzugang begrüßt hätte.

Popovic trauert Transfers nach

Eine Verpflichtung von Stürmer Philipp Zulechner, der nun bei Aue unter Vertrag steht, wäre „ohne Transfersperre sicher auch gelungen“, meint Popovic gegenüber der NÖN. „So ein Typ hätte uns gutgetan. So müssen wir unsere Neuzugänge in den eigenen Reihen finden.“ In einem aktuellen Vereinsstatement beteuert der SKN St. Pölten einmal mehr, dass man beim Transfer von Alhassane Keita rechtmäßig gehandelt habe und die Behauptungen des 26-Jährigen aus Guinea unrichtig seien. 

„Der abgebende Verein aus Zypern erstattete Anzeige bei der FIFA, da Keita zum Zeitpunkt des Wechsels angeblich noch einen Vertrag hatte. Im Verfahren bei der FIFA, nach seiner berechtigten Entlassung durch den SKN, dürfte der Spieler Keita behauptet haben, der SKN habe ihn zum Vertragsbruch angestiftet. Dies ist eine Unwahrheit, die (bisher) nicht widerlegt werden konnte, weil man laut Rechtsmeinung beweisen müsste, dass man etwas nicht getan hat“, heißt es in der Aussendung der Niederösterreicher. 

St. Pölten muss beweisen, dass rechtmäßig gehandelt wurde 

Nun müsse der SKN St. Pölten beweisen, dass er am Vertragsbruch des Spielers nicht beteiligt war, bzw. diesen dazu nicht verleitet hat. Vereinsanwalt, Dr. Anton Hintermeier, schildert die Problematik der Beweislastumkehr, welche die FIFA in Fällen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung in Folge des Bosman Urteils zur Anwendung bringt: „Mit dieser Regelung wurde allerdings auch in Kauf genommen, dass dadurch der fundamentale Rechtsgrundsatz „im Zweifel für den Angeklagten" in sein Gegenteil verkehrt wurde. Naturgemäß ist es aber extrem schwer, bzw. manchmal auch unmöglich, zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat. Im Gefolge des „Bosman - Urteiles" hat die FIFA ein extrem strenges Reglement für den Transfer von Spielern erlassen. Nachdem Spieler auf Grund dieses Urteiles nicht mehr an ihren (bisherigen) Verein gebunden waren, bis dieser sich mit einem anderen Verein über einen Transfer des Spielers geeinigt hatte, wollte man verhindern, dass Spieler während eines laufenden Vertrages von anderen Vereinen abgeworben und somit zum Vertragsbruch angestiftet werden.“

Blumauer: "Situation ist sehr enttäuschend" 

Die Niederösterreicher werden diesen Fall zum internationalen Sportgerichtshof CAS bringen. Dies werde allerdings erst nach dem Ende der Wintertransferperiode geschehen. SKN-Manager Andreas Blumauer erklärt die weitere Vorgehensweise wie folgt: „Die gegenwärtige Situation ist für uns selbstverständlich sehr enttäuschend, da wir uns in Zusammenhang mit dieser Thematik nichts zu Schulden haben kommen lassen. Wir werden jetzt aber weiter versuchen, damit entsprechend ruhig umzugehen und überlegt die nächsten Schritte setzen. Wir bemühen uns in Zusammenarbeit mit unseren Anwälten den Sachverhalt innerhalb der nächsten Wochen in unserem Sinne zu lösen. Inhalte bzw. weitere Details können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht bekannt gegeben werden. Fakt ist, dass der Transfer damals völlig unbedenklich abgelaufen ist und auch eine Spielgenehmigung durch die FIFA erteilt wurde. Mit unrichtigen und belastenden Aussagen in diesem Zusammenhang konnte niemand rechnen. Wir sind bestrebt mit nationalen und internationalen Anwälten diese für den Klub unangenehme Situation im Hinblick auf den gesamten Verein möglichst rasch zu bereinigen. Die Sperre betrifft letztendlich ja alle Teams des Vereines und nicht nur die Kampfmannschaft."

Foto: GEPA/Red Bull Media

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