Die von der Bundesregierung angekündigten Änderungen der Covid-Regelungen für den Breitensport sorgen vor allem bei Trainern und Funktionären seit gestern Vormittag für Kopfzerbrechen. Zwar ist das Betreten der Sportstätten durch die Erbringung eines 2G-Nachweises möglich, beim Thema Testspiele stellen sich aber einige Fragen: Bei der Sportausübung ist kein Abstand einzuhalten, sodass mit Körperkontakt trainiert/gespielt werden kann. Die Teilnehmeranzahl (Spieler, Betreuer, Trainer) ist mit maximal 25 Personen begrenzt. Wie können also Testspiele stattfinden?

Corona Fußball Unterhaus

Und so könnte es funktionieren:

Am bzw. direkt neben dem Spielfeld sind maximal 25 Personen erlaubt, die aktiv den Sport ausüben. 22 Spieler, ein Schiedsrichter sowieso die beiden Trainer. Weitere Betreuer (Co-Trainer, Masseur) und Ersatzspieler nehmen während der Sportausübung zugewiesene Sitzplätze ein, wie beispielsweise Zuschauerränge. Sollten die Sitzplätze nicht mit genügend Freiraum bereitgestellt werden können, müssen die weiteren Betreuer und Ersatzspieler eine FFP2-Maske tragen. Eine gute Alternative wäre, dass sich die Ersatzspieler zum Beispiel während der ersten Halbzeit außerhalb des Stadions bewegen (Läufe). Linienrichter sind bei Unterhaus-Vorbereitungsspielen in 99% der Fälle nicht im Einsatz. 

Mag. (FH) Raphael Oberndorfinger, Direktor Finanzen & Organisation für Finanzen beim Oberösterreichischen Fußballverband (OÖFV) äußerte sich auf Ligaportal-Anfrage dazu wie folgt: 

"Die seit 11. Jänner gültige Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat für den Amateurfußball eine wesentliche Neuerung beinhaltet. Da die Teilnehmeranzahl bei der Sportausübung auf maximal 25 Personen begrenzt ist und zu den Teilnehmern auch Trainer und Betreuer zu zählen sind, ist eine Durchführung eines Testspiels am Großfeld – also Elf gegen Elf mit Ersatzspielern, Trainerteam, Schiedsrichtern etc. – derzeit im gewohnten Setting in der Praxis nicht umsetzbar. Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber die Durchführung von Spielen grundsätzlich erlaubt – entscheidend ist, dass dabei die maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird. Inwieweit die Verordnung darüber hinaus Möglichkeiten für eine halbwegs praxistaugliche Durchführung von Spielen eröffnet, ist am besten mit der zuständigen Behörde zu akkordieren. Die Fußballvereine hoffen natürlich, dass diese Einschränkung in der nächsten Novelle wieder repariert bzw. aufgehoben wird. Der OÖ FUSSBALLVERBAND als Interessensvertreter seiner Vereine möchte jedenfalls dahingehend einwirken. Trotz dieser Einschränkung ist es aus meiner Sicht grundlegend positiv zu bewerten, dass speziell der Trainingsbetrieb im Kontext der aktuellen pandemischen Entwicklung überhaupt möglich ist und die Vereine einmal in die Vorbereitung starten können."

Ligaportal.at hält euch diesbezüglich auf dem Laufenden. 

von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/sport-bilder.at