Das erstinstanzliche Urteil gegen den LASK steht fest: Die Linzer werden vom Senat 1 der österreichischen Fußball-Bundesliga aufgrund der Durchführung von vier unerlaubten Mannschaftstrainings zu einem Punkteabzug von 12 Punkten vor der Punkteteilung - sprich sechs Punkte Abzug der aktuellen Tabelle - sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro verurteilt. Der LASK legt gegen das Urteil Protest ein. 

Paragraph 111a hat „immense Wichtigkeit im Ranking der Rechtspflegeordnung des ÖFB“

Dr. Manfred Luczensky (Vorsitzender des Senates) sowie Mag. Johannes Wutzlhofer erklärten in einer Pressekonferenz am Donnerstag, wie man zu diesem Urteil gekommen ist. Dr. Manfred Luczensky betonte, dass man zu der Erkenntnis gelangt sei, dass der LASK „an vier verschiedenen Tagen ein Meisterschaftstraining mit mehr als sechs Kaderspielern gemeinsam und uneingeschränktem Körperkontakt durchgeführt hat. Demnach habe man den LASK nach Bestimmung des Paragraph 111a (Verletzung des Fairplay Gedankens) zu einer Geldstrafe und einem Punkteabzug verurteilt. 

Mag. Johannes Wutzlhofer präzisiert, dass der angeführte Paragraph eine „immense Wichtigkeit im Ranking der Rechtspflegeordnung des ÖFB“ habe. Ein entscheidender Punkt bei der Urteilsfindung war, dass der LASK bewusst gegen eine gemeinsame Abmachung innerhalb der Bundesliga verstoßen hat. „Wir haben das als ein massives Foul innerhalb der Fußballfamilie empfunden, das auch mit einer gehörigen Sanktion geahndet werden muss“, führte Mag. Johannes Wutzlhofer aus. „Aus unserer Sicht ist der Fairplay-Gedanken massiv beeinträchtigt. Die Fußballfamilie hat einen massiven Schaden erlitten“, hält der Rechtsanwalt fest. 

„Für uns waren die sechs Punkte angemessen"

Die Höhe des Punkteabzugs erläutert Mag. Johannes Wutzlhofer wie folgt: „Für uns waren die sechs Punkte angemessen in der Strafzumessung im Vergleich zu dem, was als sonstige Strafmöglichkeiten noch im Raum gestanden sind.“ Das Strafausmaß bei einem Verstoß gegen den Paragraph 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung reicht von einer Ermahnung über eine Geldstrafe sowie Punkteabzug bis hin zu einem Zwangsabstieg und sogar zu einem Ausschluss aus dem Verband. 

Mag. Johannes Wutzlhofer betonte, dass durch den Verstoß des LASK ein „massiver Schaden“ entstanden sei. Besonders massiv wirkte sich aus, dass die Bundesligisten gemeinsam beschlossen haben, in dieser Zeitperiode keine Mannschaftstrainings durchzuführen. Innerhalb der Liga habe man sich „committet, Wettbewerbsgleichheit herzustellen und diese in diesem Zeitraum nicht zu verschieben. Es wurde eine gemeinsame Vorgehensweise gewählt, gegen die der LASK sehr bewusst wiederholt verstoßen hat“, meint Mag. Johannes Wutzlhofer abschließend. 

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von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/fodo.media