Dass der LASK trotz einer Abmachung innerhalb der Bundesliga vier verbotene Mannschaftstrainings durchgeführt hat, kommt dem aktuellen Tabellenführer wohl teuer zu stehen. Das erstinstanzliche Urteil gegen die Linzer wurde heute vom Senat 1 verkündet und lautet: Sechs Punkte Abzug sowie einen Geldstrafe von 75.000 Euro (LASK-Strafe: So begründet der Senat 1 das Urteil!).

LASK wird sich an Protestkomitee wenden

Die Oberösterreicher haben bereits umgehend einen Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil angekündigt. Mag. Johannes Wutzlhofer, der dem Senat 1 angehört, erläuterte in einer Pressekonferenz am Donnerstag, dass der LASK gegen Ende dieser Woche eine Langfassung des Urteils erhalten werde. Danach haben die Linzer 14 Tage Zeit, um den Einspruch beim Protestkomitee einzubringen. „Je nach Entscheidung des Protestkomitees besteht dann noch die Möglichkeit, binnen vier Wochen ein Schiedsgericht anzurufen“, führt Mag. Johannes Wutzlhofer aus. 

Endgültiges Urteil könnte erst weit nach Saisonende feststehen

Insgesamt könnte sich die Causa bis weit nach Saisonende ziehen. Sollten die Linzer den gesamten Instanzenweg ausschöpfen, könnte sich die Meisterschaft auf dem grünen Tisch entscheiden. Wie Mag. Johannes Wutzlhofer im Rahmen der Pressekonferenz bestätigte, könnte das endgültige Urteil erst in zweieinhalb bis drei Monaten feststehen. 

Die Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro bleibt dem LASK dann erspart, sofern die Oberösterreicher 50.000 Euro an den ÖFB-Hilfsfonds für heimische Vereine überweisen. Dafür hätten die Linzer 14 Tage ab verbandsinterner Rechtskraft Zeit. 

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von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/fodo.media