Bei der heutigen gemeinsamen Klubkonferenz der Österreichischen Fußball-Bundesliga sowie der nachfolgenden Hauptversammlung wurden bereits die organisatorischen Weichen für die Saison 2022/23 gestellt und strategische Maßnahmen für die Folgejahre gesetzt. So gibt es etwa eine neue Auf-/Abstiegsregelung zwischen den beiden höchsten Spielklassen.

Auf-/Abstiegsregelung zwischen den beiden höchsten Spielklassen 

Eine Neuerung gibt es bei den Auf-/Abstiegsregelungen ab der Saison 2022/23. Eine mögliche Relegation für den bestplatzierten Klub mit Lizenz gibt es ab sofort nur mehr, falls dieser zumindest sportlich den vierten Platz der ADMIRAL 2. Liga (bis inkl. Saison 2021/22 bis zum sportlich achten Platz) erreicht.

Hinzu kommt, dass ein Klub 2023 Meister werden und eine Lizenz für die höchste Spielklasse haben muss, um direkt aufzusteigen. Im Falle, dass erst der Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierte eine Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga hat, muss der Aufstieg in zwei Relegationsspielen gegen den Letztplatzierten der höchsten Spielklasse erreicht werden.

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer meint dazu: „Die ADMIRAL 2. Liga ist der Unterbau und die Basis des Profifußballs in Österreich. Deshalb ist es wichtig, das Fundament dieses Unterbaus zu stärken. Es ist toll, dass die Erstligaklubs den Bewerbszuschuss für die 2. Liga um mehr als 20 Prozent erhöhen und die Ligabälle weiterhin zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Schiedsrichterkosten, die der ÖFB im Sinne der Weiterentwicklung übernimmt, gibt das den 2. Liga-Klubs bessere Planungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten. Im sportlichen Bereich liegt der Fokus darauf, dass ein lizenzierter Klub der 2. Liga zumindest unter die Top 4 in der Meisterschaft kommen muss, um aufsteigen zu können bzw. Meister werden, um direkt aufzusteigen.“

Mehr Solidarität, sportlicher und finanzieller Anreiz für die ADMIRAL 2. Liga

Die ADMIRAL Bundesliga erhöht den Bewerbszuschuss an die ADMIRAL 2. Liga um 600.000 EUR auf 3,4 Mio. EUR jährlich für die kommenden vier Saisonen. Das entspricht einem Plus von 21 Prozent. Außerdem werden auch die Matchbälle weiterhin finanziert.

Neu ist in diesem Zusammenhang, dass sich ab nächster Saison der Bewerbszuschuss pro Klub der ADMIRAL 2. Liga verringert, wenn ein Klub mehr als drei Kooperationsspieler von Klubs der ADMIRAL Bundesliga in der jeweiligen Halbsaison hat. Für jeden weiteren Kooperationsspieler, der bei einem Zweitligaklub aktiv ist, erhält dieser Klub 20 Prozent Abzug des Bewerbszuschusses. Das bedeutet, dass ein Klub der zweithöchsten Spielklasse bei acht oder mehr registrierten Kooperationsspielern keinen Anspruch mehr auf den Bewerbszuschuss hat.

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Foto: Harald Dostal