Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ein Schiedsgericht gem. §§ 577 ff ZPO, unter dem Vorsitz von Mag. Johann Guggenbichler sowie Dr. Clemens Völkl - als von der Österreichischen Fußball-Bundesliga genannter Beisitzer - und Mag. Wolfgang Rebernig - als von FK Austria Wien genannter Beisitzer - hat nach der heute stattgefunden mündlichen Verhandlung nachfolgenden Schiedsspruch gefällt.

Die Klage des FK Austria Wien wurde abgewiesen. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht kam zur Ansicht, dass das Protestkomitee sein Ermessen in Bezug auf die Strafbemessung nicht überschritten hat. In Anbetracht der Dauer des Fristverzuges war trotz der transparenten und proaktiven Kommunikation des Klubs gegenüber der Bundesliga die verhängte Sanktion als angemessen zu beurteilen.

Wiener Violette starten mit 3 Punkte-Abzug und Geldstrafe in neue BL-Saison

Die vom Senat 5 ausgesprochene und später vom Protestkomitee abgeänderte Strafe von nunmehr 3 Punkten Abzug für die kommende Saison 2022/23 und 20.000 Euro Geldstrafe bleibt damit aufrecht.

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