Im vergangenen Oktober bestätigte das Oberlandesgericht Wien mit Verweis auf das strafrechtliche Rückwirkungsverbot das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien im Ergebnis, mit welchem die lebenslange Sperre von Dominique Taboga für nichtig erklärt worden war. Am heutigen Abend fand ein neuerliches Verfahren über die Strafhöhe vor dem Senat 1 statt, bei dem Taboga, wie auch bei der Erstverhandlung im Februar 2014, die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung nicht wahrnahm. 

 

Spielsperre und Funktionssperre als Ofizzieller 

Dabei wurde gegen Dominique Taboga aufgrund von Bestechung, unzulässigen Sportwetten und der unzulässigen Weitergabe von Informationen im Zusammenhang mit Spielmanipulationen eine Spielsperre von 5 Jahren ausgesprochen. Die Spielsperre gilt ab dem Tag von Tabogas Suspendierung am 19.12.2013 und endet somit am 18.12.2018.

Darüber hinaus wird über Dominique Taboga eine Funktionssperre als Offizieller für die Dauer von 10 Jahren verhängt. Diese Sperre gilt ebenfalls ab 19.12.2013 und endet am 18.12.2023.

Dominique Taboga steht gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel des Protestes an das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu.