Der ÖFB hat am 30. Juli durch eine Anpassung der Meisterschaftsregeln die Weichen für die Durchführung der herausfordernden Saison 2020/21 gestellt. Die Regelungen wie konkret mit Absagen, Ersatzterminen, der Wertung im Falle einer nicht zu Ende gespielten Meisterschaft und landesverbandsspezifischen Sonderbestimmungen umgegangen wird, überstellte der ÖFB in den Kompetenzbereich der Landesverbände. Das Präsidum des OÖ Fußballverbandes hat nun für den Spielbetrieb der Vereine von 4. bis zur 8. Leistungsstufe COVID-19-Sonderregelungen für die Saison 2020/21 erlassen. Damit wurden die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Meisterschaft der Saison 2020/21 finalisiert.

 

 

1. Spielabsagen


a) Bestätigte COVID-19 Fälle oder Quarantäne-Verordnungen: Ab fünf COVID-19 bedingten Ausfällen (Quarantäne oder Infektion) von Spielern des Kaders der Kampfmannschaft kann ein Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim OÖFV unter Vorlage der medizinischen oder behördlichen Bescheide zu beantragen.

b) Verdachtsfall (ohne medizinischen oder behördlichen Bescheid): Im Verdachtsfall (behördliche COVID-19-Testanordnung für zumindest einen Spieler des Kaders der Kampfmannschaft, bei dem das Testergebnis am Spieltag noch nicht vorliegt) kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Der Gegner, der/die für das Spiel besetzte Schiedsrichter/in, der Vorsitzende der Kommission Spielbetrieb, der Gruppenobmann und der OÖFV sind von der Absage
schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dem OÖFV ist nachträglich das Testergebnis bzw. der Nachweis, dass ein COVID-19-Test im relevanten Zeitraum stattgefunden hat, vorzulegen. Kann ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden, wird das Spiel als „Nichtantreten“ jener Mannschaft gewertet, die den „Verdachtsfall“ in ihren Reihen angab.

c) Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler): Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag = Samstag; Quarantäne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim OÖFV unter Vorlage der behördlichen Bescheide zu beantragen.

Sollte aus den angeführten Gründen ein Kampfmannschaftsspiel abgesagt werden, wird auch automatisch das Reservespiel abgesagt.


2. Ersatztermine

Abgesagte Spiele sind im Einvernehmen beider Vereine ehestmöglich nachzutragen, spätestens jedoch am nächstmöglichen Ersatztermin. Sind nach dem Ende der Herbstmeisterschaft (inkl. Ersatztermine) nicht alle Spiele gespielt, kann die Kommission Spielbetrieb die offenen Spiele am 29. November 2020 und am 6. Dezember 2020 notwendigenfalls auch auf Kunstrasen ansetzen. Spiele, die bis zum 6. Dezember 2020 aus welchen Gründen auch immer nicht ausgetragen werden können, werden von der Kommission Spielbetrieb vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft 2021 notwendigenfalls auf Kunstrasen angesetzt. Abgesagte Spiele, die nicht vor dem letzten Spieltag der Meisterschaft 2020/21 nachgetragen wurden, können nicht mehr nachgespielt werden und beeinflussen die Wertung der Meisterschaft (siehe Punkt 4.).


3. „ST-Spieler“ und „U22-Spieler“

Erklärt sich ein Verein bereit, trotz unter Punkt 1.a) angeführter Einschränkung das Spiel auszutragen, wird für diesen Verein in diesem Spiel die U22-Spieler-Bestimmung und die Stammspieler-Bestimmung außer Kraft gesetzt.


4. Wertung bei Abbruch

Im Falle eins Abbruchs der Meisterschaft wird § 13a der ÖFB Meisterschaftsregeln als Entscheidungsgrundlage herangezogen und folgendermaßen umgesetzt:
Sollten die Vereine (Mannschaften) einer Liga oder Klasse zum Zeitpunkt des Abbruchs eine unterschiedliche Anzahl an Spielen absolviert haben, wird jene Tabelle herangezogen, bei der alle Vereine (Mannschaften) die idente Anzahl an Meisterschaftsspielen absolviert haben. Dies wird durch Herausnahme jener Runden, in denen nicht alle Spiele absolviert wurden, vorgenommen. Sollte nach Festlegung dieser angeglichenen Tabelle § 13a Abs. 2 der ÖFBMeisterschaftsregeln (jeder Verein zumindest einmal gegen jeden anderen Verein gespielt hat) nicht erfüllt werden, gibt es keine Wertung.


5. Sonderfälle

Der Kommission Spielbetrieb obliegt es unter Wahrung seiner Aufgaben nicht geregelteFälle bzw. Sonderfälle durch Beschlussfassung zu regeln.

 

Quelle: OÖFV