Die Verordnung mit den neuen Corona-Maßnahmen ließ lange auf sich warten. Spät, aber doch veröffentlichte das Gesundheitsministerium am Donnerstagabend die ausformulierten Regeln. Ursprünglich hätte die Verordnung bereits am heutigen Freitag um 0 Uhr Inkrafttreten sollen. Doch aufgrund der deutlichen Verspätung gelten die neuen Maßnahmen erst ab Sonntag 0 Uhr. 

Gilt das Kantinen-Verbot nun doch nicht für den Fußball?

In dieser Verordnung heißt es etwa, dass bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern (dies ist bei Fußballveranstaltungen mit Reserve- und Kampfmannschaftsspiel der Fall) bzw. bei denen es üblich ist, dass es Verpflegung gibt, die normalen Gastronomieregeln gelten. Der ÖFB interpretiert den neuen Verordnungstext so, dass bei Fußballspielen auch weiterhin ein Kantinenbetrieb möglich sei. „Wir meinen, dass im Fußball beides der Fall ist“, sagt ÖFB-Geschäftsführer Thomas Hollerer gegenüber der NÖN

Hollerer kündigt an, dass man sich "weiter bemühen werde, gemeinsam mit den Ministerien für Klarheit in dieser Frage zu sorgen", heißt es in dem Bericht. Die letzte Instanz in dieser Frage sei aber ohnehin die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, die eine Erlaubnis erteilt oder nicht. 

Ebenfalls neu ist, dass Fußballspiele künftig bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden müssen. Demnach müssen Spiele mit Zuschauern mit einem Präventionskonzept abgesichert werden: „Der administrative Aufwand ist mehr geworden“, gibt Hollerer zu. 

Ziemlich rasch, womöglich zu rasch und überhastet, agierte das Burgenland. Noch vor Bekanntgabe der Verordnung gab der BFV bekannt, dass der gesamte Spielbetrieb im Erwachsenenfußball bis auf Weiteres und ab sofort ausgesetzt wird. Doch die neuen Maßnahmen gelten ohnehin erst ab Sonntag, 0 Uhr. Demnach hätte man im Burgenland zumindest noch am Freitag und Samstag einen Spielbetrieb durchführen können.

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von Ligaportal, Foto: Josef Parak