Der Senat 5 (Lizenzausschuss) hat in einem Disziplinarverfahren gegen den Klub SV Horn eine Geldstrafe iHv € 25.000,- sowie einen Abzug von drei Punkten in der kommenden Saison 2017/18 verhängt. Der Punktabzug wird bei Lizenzerteilung und sportlicher Qualifikation des SV Horn für die Sky Go Erste Liga 2017/18 geltend und betrifft ausschließlich diese Spielklasse. Eingeleitet wurde das Disziplinarverfahren aufgrund groben Terminverzugs im Zusammenhang mit der Einreichung finanzieller Lizenzunterlagen. Gegen diesen Beschluss steht dem Klub das Rechtsmittel des Protests zur Verfügung.