"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil...", heißt es vor Gericht. Vor diesem wurden die Grün-Weißen zwar nicht verhört, eine mehrstündige Tagung war bei der Beschlussfassung des Bundesliga-Senat 1 nach den verbalen Entgleisungen einiger Spieler und Verantwortlicher des SK Rapid aber dennoch vonnöten. Um nun zu einem Ergebnis zu kommen, mit folgendem Strafmaß!

Bundesliga Stafsenat Rapid

Offizielles Statement des Senat 1:

SK Rapid: § 112 Abs. 2 – Diskriminierung; Abzug von drei Punkten bedingt bis 04.03.2026 nachgesehen.

Steffen Hofmann (Geschäftsführer): § 111 Abs. 2 – Ehrverletzung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für zwei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026).

Stefan Kulovits (Co-Trainer): § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für drei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026). Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

Guido Burgstaller: § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

Marco Grüll: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

Thorsten Schick: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 5 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

Maximilian Hofmann: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

Niklas Hedl: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

Funktionssperren: Die Funktionssperren umfassen den Spielbetrieb - u.a. Spielfeld, Spieler- und Betreuerbänke, Spielertunnel sowie Kabinen. Die Funktionssperre beginnt bei jedem Pflichtspiel 30 Minuten vor Spielbeginn und endet mit Spielende.

Workshops: Den Akteuren wird aufgetragen, an drei Workshops im Ausmaß von jeweils einer Stunde in Schulen zum Thema Diskriminierung innerhalb von 12 Monaten teilzunehmen und den Veranstalter der Workshops in Schulen binnen vier Wochen ab verbandsinterner Rechtskraft zu benennen. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung der die Workshops abhaltenden Institutionen zu erbringen. Die bedingte Nachsicht kann bei Nichterfüllung der Auflage widerrufen werden.

Begründung des Senat 1:

„Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus. Die Inhalte der Videos stehen in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Speziellen stehen. Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leid tun. Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist.

Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind. Der Maßnahmenkatalog des SK Rapid wurde dabei ebenso positiv beurteilt wie die Bereitschaft der Spieler, an solchen bewusstseinsbildenden Workshops aktiv teilzunehmen.“