Einen ungewöhnlichen Weg geht der SC Pinkafeld, was die Vergabe der ÖFB-Cup-Tickets im Burgenland anbelangt. Dass der Burgenländische Fußballverband die Vereine SC Neusiedl, ASV Draßburg, Siegendorf und Deutschkreutz nominiert hat, will der SC Pinkafeld nicht akzeptieren und zieht deswegen vor Gericht. 

Zur Vorgeschichte: Der BFV hat diese vier Mannschaften nominiert, nachdem weder in der Saison 2019/20, noch 2020/21 ein regulärer Abschluss der Saison zustande kam. „Das sind dieselben Teilnehmer, die auch im Vorjahr nominiert wurden. Als Richtwert wurden auch sportliche Aspekte herangezogen. So sind Deutschkreutz und Siegendorf, über die beiden abgebrochenen Saisonen gesehen die beiden besten Mannschaften der Landesliga“, erklärte BFV-Geschäftsstellenleiter Karl Schmidt im Mai 2021 gegenüber der BVZ.

Der SC Pinkafeld wiederum sah sich als amtierender BFV-Cupsieger (2019) weiter fix gesetzt. „Der SCP hätte jeglichen Losentscheid oder Entscheidung des BFV-Schiedsgerichts in Bezug auf die Vergabe der ÖFB-Cupstartplätze vollinhaltlich akzeptiert“, schreibt der Verein in einer Aussendung.

Nun geht der Klub jedoch jurisisch gegen den Verband vor, da dieser „trotz zweimaliger Aufforderung nicht reagierte“, heißt es. Der BFV sieht dieser Sache ganz gelassen entgegen: „Das können sie gerne machen, jeder Verein kann tun, was er tun möchte. Sie sollen nur machen“, wird BFV-Präsident Gerhard Milletich in der BVZ zitiert. Für ihn bleibe es aber "unverständlich, weil wir uns nicht im Recht sehen, sondern im Recht sind. Dann sollen es eben die Gerichte entscheiden. Schade um den Aufwand“, so Milletich weiter.

Geschäftsstellenleiter Schmidt ergänzt: „So wirklich kann ich nichts dazu sagen, aber unserer Meinung nach haben wir die Pinkafelder nicht benachteiligt. Sie waren 2019 Cupsieger, erhielten auch ihr ÖFB-Cupspiel gegen Mattersburg.“

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von Ligaportal, Foto: Richard Purgstaller