Am gestrigen Donnerstag, den 3. März 2022, endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2022/23. Dabei wurden insgesamt 32 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht. Aus der Regionalliga West (Eliteliga) wurde kein Antrag eingebracht, womit es aus dieser Region keinen Aufsteiger und somit aus der ADMIRAL 2. Liga heuer nur zwei Absteiger geben wird.

 

Lizenzanträge ADMIRAL 2. Liga: 

spusu SKN St. Pölten, FC Wacker Innsbruck, Grazer AK 1902, FAC Wien, SC Austria Lustenau

Zulassungsanträge ADMIRAL 2. Liga

FC Blau Weiß Linz, FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913, FC Juniors OÖ, KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr und SV Horn 

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Young Violets Austria Wien, SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure

RL Ost:  SV Stripfing,First Vienna FC
RL Mitte:
 WSC HOGO Hertha Wels

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.

Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens

Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist Dienstag, 08.03.2022 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen sein wird. In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bis spätestens 13. April 2022 zu erwarten.

Deadline: 31. Mai 2022

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2022. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2022, das erste Spiel im Europa League-Play-off findet im Juli 2022 statt. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2022.

Foto: GEPA/ADMIRAL