Der FC Wacker Innsbruck - am Freitag, 15. April im Duell der Kult-Klubs gegen den GAK 1902, ab 18:30 Uhr im Ligaportal-Liveticker - erhielt erwartungsgemäß nicht die Lizenz der österreichischen Fußball-Bundesliga in erster Instanz. Grund: fehlende finanzielle Unterlagen und ausstehender Mietvertrag mit dem Stadionbetreiber für die neue Saison. In einer Klubaussendung äußerte sich dazu Wacker-Präsident Kevin Radi

 

FC Wacker Innsbruck-Präsident Kevin Radi: „Aufgrund des Zeitdrucks und der aktuellen finanziellen Herausforderungen war es für uns nicht möglich alle Unterlagen pünktlich einzureichen, um die Lizenz in erster Instanz zu erhalten. Dementsprechend sind wir über die Entscheidung der Bundesliga wenig überrascht. Trotzdem bleiben wir guter Dinge, dass wir binnen der Nachreichfrist (Anm. für die zweite Instanz) alle relevanten Aufgaben erledigen können und so am Ende die Lizenz erhalten.“

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von 8 Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet am Donnerstag, den 21. April 2022.

Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Mittwoch, 27. April 2022 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.

Protestfrist: Donnerstag, 21. April 2022
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Mittwoch, 27. April 2022
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2022.

Fotocredit: FC Wacker Innsbruck