Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Geldstrafe gegen Werder Bremen im schriftlichen Verfahren um 7000 Euro reduziert. Demnach muss der Bundesligist wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger noch 40.800 Euro zahlen. Bremen kann davon 13.600 Euro davon für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Werder Bremen (Foto: AFP/SID/SASCHA SCHUERMANN)
DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Werder Bremen
Foto: AFP/SID/SASCHA SCHUERMANN

Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärte, dass dieses "zu Gunsten von Werder Bremen" davon ausgehe, "dass der Klub in Vorbereitung und bei Durchführung des Spiels gegen Jahn Regensburg viele geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet hatte, um den Platzsturm am Spielende zu verhindern beziehungsweise kontrolliert ablaufen zu lassen". Diese "umfangreichen Verhinderungs- und Absicherungsbemühungen" sowie "der erlittene hohe Eigenschaden" seien zu berücksichtigen.

Während des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 15. Mai wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus stürmten nach Abpfiff ungefähr 1500 bis 2000 Bremer Anhänger den Rasen, wobei mehrere Rauchtöpfe angesteckt und fünf Personen verletzt wurden.

 

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