Willems hatte die Strafe für eine Tätlichkeit im Spiel gegen Werder Bremen (1:2) erhalten. "Das Bundesgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass hier eine Tätlichkeit in einem leichteren Fall vorliegt", sagte der Bundesgerichts-Vorsitzende Achim Späth: "Willems' Gegenspieler Gebre Selassie hat ausgesagt, dass er die Schmerzwirkung auf einer Skala von eins bis zehn nur als eins empfunden hat. Mehr war auch bei umfangreicher Beweisaufnahme nicht nachweisbar."
SID