Ein Gewaltexzess in Altenessen hatte den Essener Amateurfußball schockiert. Ein Spieler von Juspo Altenessen II hatte zunächst seinen Gegenspieler mit einem Kopfstoß nieder gestreckt. Anschließend trat er noch dem am Boden liegenden Opfer mehrmals an den Kopf. Die Essener Kreisspruchkammer hatte darauf hin eine drakonische Strafe verhängt - lebenslang gesperrt!

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Verein hat Einspruch gegen das Urteil erhoben. Sollte der Spieler allerdings verurteilt werden, darf dieser kein Spiel mehr in Deutschland bestreiten. "Aufgrund beider Tätlichkeiten, die der Spieler in brutaler Art und Weise begangen hat, sahen wir keine andere Möglichkeit, als ihn unbegrenzt aus dem Verkehr zu ziehen. Uns lagen klare und deutliche Zeugensagen vor, die dem Bericht des Schiedsrichters entsprachen", so Karl Schüler, der Vorsitzender Kreisspruchkammer. Der Verein hat nun zehn Tage Zeit, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.

"Sollte das der Fall sein, wird von der Bezirksspruchkammer in Duisburg erneut verhandelt", sagte Schüler, der die Haltung des Klubs des Verurteilten heftig kritisierte: "Man sollte sich von solchen Gewalttaten klar distanzieren, doch stattdessen wird der Spieler auch noch in Schutz genommen. Der Angeklagte hat seine Tat trotz eindeutiger Zeugenaussagen auch noch abgestritten und behauptete, er wäre zuerst angegriffen worden."

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