Im Streit um die Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen haben am Donnerstag die Deutsche Fußball Liga (DFL) und das Land Bremen ihre Rechtsauffassung vor dem Bundesverfassungsgericht dargelegt. Die juristische Auseinandersetzung läuft bereits seit dem Jahr 2015, als das Land Bremen der DFL erstmals eine Rechnung für einen Einsatz zustellte.

Polizeieinsatz am Bremer Weserstadion (Foto: Imago/Inderlied/Imago/Inderlied/SID/IMAGO/David Inderlied)
Polizeieinsatz am Bremer Weserstadion
Foto: Imago/Inderlied/Imago/Inderlied/SID/IMAGO/David Inderlied

"Die DFL hinterfragt zwar die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenregelungen, sie stellt aber in keiner Weise in Frage, wie wichtig der Einsatz und das Zusammenwirken von Polizei und Netzwerkpartnern sind", sagte DFL-Geschäftsführer Marc Lenz. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit außerhalb der Stadien sei eine staatliche Kernaufgabe, die aus dem Gewaltmonopol folge und die grundsätzlich aus Steuermitteln und nicht über Gebühren zu finanzieren sei.

Für die Hansestadt sprach der Bevollmächtigte Joachim Wieland und betonte, Vereine hätten einen Nutzen davon, wenn es keine Ausschreitungen gebe - sonst kämen nämlich weniger Zuschauer. Es könne nicht sein, dass sie aus der Arbeit der Polizei Gewinn zögen, "aber die Kosten für die öffentliche Hand beim Steuerzahler hängen bleiben".

Laut Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fanden in den vergangenen zehn Jahren etwa 170 Heimspiele im Weserstadion statt, von denen neun als Hochrisikospiele eingestuft wurden. Bremen erwarte insgesamt die Begleichung von drei Millionen Euro an zusätzlichen Polizeikosten von der DFL, sagte Mäurer. Würde die Verfassungsbeschwerde der DFL zurückgewiesen, "werden sich auch andere Länder für eine Kostenbeteiligung entscheiden".

Bis zu einem Urteil werden voraussichtlich noch Monate vergehen. Die DFL war in der juristischen Auseinandersetzung bereits zweimal unterlegen. In der Vergangenheit hatten das Oberverwaltungsgericht Bremen und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass die Beteiligung des Profifußballs an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig sei. Seitdem liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht, nachdem die Liga Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht eingereicht hatte.

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