70 Spiele Sperre für Kicker des SK Rum

Das Spiel der Landesliga West zwischen der SPG Innsbruck West und dem SK Rum wurde, wie berichtet, in der 85. Minute abgebrochen nachdem Ismail Gündüz dem Schiedsrichter einen Kopfstoß versetzt hat. Schiri Daniel Filo musste wegen einer Verletzung an der Unterlippe ins Krankenhaus gebracht werden, vorher hat er das Spiel noch abgebrochen. Diese Aktion des Kickers ist mit aller Schärfe zu verurteilen, aber zum Thema „vorsätzliche Verletzung bzw. Tätlichkeit“ sind doch einige Bemerkungen aus Sicht der Redaktion notwendig.

 

 

Vorsätzliche Tätlichkeit

Der Strafsenat der Tiroler Landesliga geht nach einem Bericht der Tiroler Tageszeitung in seiner Urteilsbegründung von einer vorsätzlichen Tätlichkeit von Ismail Gündüz aus. Gündüz behauptet, er sei ausgerutscht. Eine Verteidigungslinie die natürlich auf eher tönernen Füßen steht. Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter müssen mit aller Härte geahndet werden – 70 Spiele Sperre sind etwa drei Saisonen. Für Ismail Gündüz ist die Strafe viel zu hoch gegriffen. Es hat nach seiner Meinung vilelicht so ausgesehen, dass er dem Schiedsrichter einen Kopfstoß gegeben hat. Er ist zum Schiedsrichter gelaufen, ist ausgerutscht und konnte nicht mehr bremsen.

 

Vorsätzliche Verletzung

Eine Grauzone im Fußballsport. Was aber oft übersehen wird – auch am Fußballplatz gilt das Strafgesetzbuch. Eine schwere Körperverletzung hat prinzipiell auch am Fußballplatz die selben strafrechtlichen Auswirkungen wie an allen anderen Orten. Voraussetzung ist natürlich eine Anzeige. Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet und es muss festgestellt werden, ob die Verletzung „aus dem Spiel“ oder als vorsätzliche Körperverletzung zu werten ist. In Deutschland hat es dazu schon einige richtungsweisende Verfahren gegeben. Das Oberlandesgericht in Hamm hat zum Beispiel einem Kreisliga Fußballer 50.000 Euro Schmerzensgeld zugestanden, da dieser von seinem Gegenspieler so schwer verletzt wurde, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Den Vorfall in der Tiroler Landesliga sollte man zum Anlass nehmen um auch die Kicker ganz dezidiert darauf hinzuweisen, dass man am Spielfeld nicht im rechtsfreien Raum agiert. Fairplay darf kein Schlagwort sein. Wenn Spieler merken, dass ein Kicker emotional überkocht, liegt es aber auch in der Verantwortung der Mitspieler diesen vor emotionalen Aktionen gegen den Gegner oder den Schiedsrichter abzuhalten. Ein ungeschriebenes Gesetz, dass den Fußballsport fast immer vor derartigen Szenen wie am letzten Wochenende geschehen, bewahrt hat.

Sichere dir bis zu 100€ als Freiwette und wette auf deine Lieblingssportarten.