Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei Geldstrafen gegen den Bundesligisten FC Augsburg bestätigt. Gegen die Sanktionen, deren Gesamthöhe sich auf 21.000 Euro beläuft, hatte Augsburg Einspruch eingelegt. Das Bundesgericht wies die Berufung im schriftlichen Verfahren als "unbegründet" zurück.

Die Geldstrafe für den FCA bleibt bestehen (Foto: FIRO/FIRO/SID)
Die Geldstrafe für den FCA bleibt bestehen
Foto: FIRO/FIRO/SID

Zuvor war der FCA bereits beim Sportgericht mit seinem Einspruch gescheitert. Die Strafen rühren aus Vorfällen vom 3. und 24. April, als Fans bei den Spielen gegen den VfL Wolfsburg und den VfL Bochum Pyrotechnik gezündet hatten.

 

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