Zuschauer in Paderborn müssen geimpft oder genesen sein (Foto: SID)
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen jedoch in jedem Fall einen offiziellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
SID