Ein Fan des Fußball-Bundesligisten Schalke 04 muss sich nach den Ausschreitungen beim Champions-League-Spiel gegen Manchester City nicht wegen versuchten Mordes verantworten. Das Landgericht Essen sieht bei dem Angeklagten "keine ausreichenden Anhaltspunkte, dass er mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Dass sein Faustschlag gefährlich gewesen sei, reiche für eine solche Annahme nicht aus", hieß es in einer Mitteilung. Jetzt Fußballreise buchen!
Das Landgericht Essen entlastest Schalke-Fan

Das Landgericht Essen entlastest Schalke-Fan

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklageschrift die mutmaßliche Tat des Angeklagten rechtlich als versuchten Mord bewertet, die Taten der beiden anderen beteiligten Männer als gefährliche Körperverletzung. Nun müssen sich alle drei wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Verhandlungstermine sind noch nicht bestimmt.

Bei dem Champions-League-Spiel am 20. Februar war ein City-Fan schwer am Kopf verletzt worden und schwebte mehrere Wochen in Lebensgefahr. Den Haftbefehl gegen den Angeklagten, der sich als einziger in Untersuchungshaft befand, setzte die Strafkammer gegen Auflagen außer Vollzug.

 

SID