In der Diskussion um die Nutzung des neuen Stadions darf sich der Fußball-Bundesligist SC Freiburg Hoffnungen machen. Wie der zuständige Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte, wird das Urteil des VGH voraussichtlich in einem sogenannten Anhörungsrügeverfahren noch einmal überprüft werden. Jetzt Fußballreise buchen!
Der SC Freiburg darf auf eine erneute Prüfung hoffen

Der SC Freiburg darf auf eine erneute Prüfung hoffen

"Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und - falls ja - ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat", hieß es in der Mitteilung: "In einem Anhörungsrügeverfahren haben alle Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf das mögliche Anhörungsrügeverfahren können weitergehende Aussagen derzeit nicht gemacht werden."

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass den Freiburgern beim Bau des neuen Stadions juristische Schwierigkeiten im Weg stehen. Der VGH urteilte am 2. Oktober, dass die Arena aus Gründen des Lärmschutzes während üblicher Anstoßzeiten nicht für Fußballspiele genutzt werden darf. In der Bundesliga wären demnach Spiele am Freitag- und Samstagabend sowie am Sonntagmittag um 13.30 Uhr betroffen.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte daraufhin erklärt, dass nach der Einschätzung der Behörde der Beschluss auf der Berücksichtigung veralteter Lärmschutzwerte beruhe. Das Regierungspräsidium kündigte zudem die Anhörungsrüge an.

 

SID