Wolfsburg und Hoffenheim kritisieren Kartellamt
Hintergrund des Ärgers ist eine Einschätzung des Bundeskartellamts, in der Vorbehalte an der einheitlichen Anwendung und Durchsetzung der umstrittenen 50+1-Regel laut wurden. Kartellamts-Präsident Andreas Mundt äußerte in einem vorläufigen Bericht Zweifel an "der Kombination mit der derzeitigen Förderausnahme".
Konkret gilt diese Ausnahme für Leverkusen, Hoffenheim und Wolfsburg. Ursprünglich sollte die 50+1-Regel den Einfluss von Investoren begrenzen und den vereinsgeprägten Charakter erhalten. Demnach muss die Mehrheit der Stimmrechte stets beim Klub liegen.
Die DFL hatte nach der Kritik des Kartellamts eine außerordentliche Mitgliederversammlung für Juli einberufen. Die Behörde war zwar zu dem Schluss gekommen, dass das Grundprinzip der Regel kartellrechtlich unbedenklich sei. Allerdings wurde die DFL bezüglich der Ausnahmeregelung um eine Stellungnahme gebeten.
Das Bundesliga-Trio regt laut Handelsblatt in seinem Schreiben an die DFL eine Entscheidungsfindung im "Sinne der Integrität der Bundesliga" an. Es müsse "jetzt unser aller gemeinsames Interesse sein, diese schwierige Situation zielgerichtet und mit diplomatischem Geschick zu bewältigen".
SID