Der Rechtsstreit zwischen dem 1. FC Köln und Olimpija Ljubljana hat auch einen tiefen Einblick in die Machenschaften bei Spielertransfers gewährt. Offenbar gab es vor dem Wechsel des damals 16 Jahre alten Jaka Potocnik zum deutschen Fußball-Bundesligisten innerhalb des slowenischen Klubs die Forderung, ein gefälschtes Angebot des unbeteiligten englischen Klubs Manchester City zu erstellen. Mit dem Dokument sollte der Wert Potocniks künstlich erhöht werden. Das geht aus dem Urteil des Sportgerichtshofes CAS hervor, aus dem der kicker am Freitag zitierte.

Viel Wind um ein Talent: Jaka Potocnik (Foto: Imago/Meusel/Imago/Meusel/SID/IMAGO/BEAUTIFUL SPORTS/Meusel)

Viel Wind um ein Talent: Jaka Potocnik

Foto: Imago/Meusel/Imago/Meusel/SID/IMAGO/BEAUTIFUL SPORTS/Meusel

Laut Urteil behauptete der ehemalige Olimpija-Sportdirektor Mladen Rudonja in dem Verfahren, "dass sein Nachfolger, Herr Mladen Barisic, ihn vergeblich gebeten hatte, ein falsches undatiertes Angebot von Manchester City vorzubereiten." Diese Aussage dürfte elementarer Teil der Strafanzeige sein, die der FC schon im November wegen eines Betrugsversuchs gegen den slowenischen Verein gestellt hatte.

Das mögliche Fake-Angebot setzt auch ein großes Fragezeichen hinter die angebliche Offerte in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die Dinamo Zagreb laut Olimpija für Potocnik abgegeben haben soll. Mit dieser Summe begründete Ljubljana die zwischenzeitliche Forderung von letztlich 2,5 Millionen Euro an den FC für Potocnik - die Köln nicht akzeptierte.

Der Bundesligist kam in den CAS-Urteil, das die Transfersperre gegen den vom Abstieg bedrohten Klub bestätigte, aber ebenfalls nicht gut weg. Vor allem die Tatsache, dass Köln den Spieler nur einen Tag nach dessen außerordentlicher Vertragskündigung in Ljubljana verpflichtet hatte, ließ die Richter stutzig werden.

Laut Urteil gab Köln an, die Situation des Spielers nach dessen Kündigung juristisch analysiert haben zu lassen. Der CAS zweifelte dies angesichts der Kürze der Zeit an. "Köln war nicht in der Lage, Beweise (wie E-Mails mit einem eindeutigen Stempel oder Berichte) für seine so genannte, umfassende Untersuchung vorzulegen", hieß es.

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