Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird beim am 9. März beginnenden Strafverfahren in der Sommermärchen-Affäre im schweizerischen Bellinzona als Privatkläger auftreten. Das gab der Verband am Dienstag bekannt. Jetzt Fußballreise buchen!
Niersbach (l.) und Zwanziger müssen sich verantworten

Niersbach (l.) und Zwanziger müssen sich verantworten

Vor dem Schweizer Bundesstrafgericht müssen sich die ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie der frühere DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt und der Schweizer Urs Linsi, früherer Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, verantworten. Zwölf Verhandlungstage bis zum 27. März wurden angesetzt, vier weitere Termine Anfang April wurden als "Reservedatum" benannt.

"Aus dem Verfahren ergeben sich möglicherweise zivilrechtliche (Schadenersatz-)Ansprüche des DFB gegen die Beschuldigten", teilte der DFB mit. Deshalb trete der DFB als Privatkläger auf. "Er erhält im Verfahren damit Parteistellung und hat entsprechende Verfahrensrechte", so der DFB. Während des Prozesses wird der DFB vor Ort unter anderem durch Schatzmeister Stephan Osnabrügge und Chefjustiziar Jörg Englisch vertreten sein.

Im Verfahren geht es um die Frage, ob die dort Beschuldigten die zuständigen Gremien des DFB über den wahren Grund einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro der Organisatoren des WM-Turniers 2006 in Deutschland an die FIFA im Jahr 2005 getäuscht haben. Dadurch oder durch eine andere pflichtwidrige Handlung könnte das Vermögen des DFB geschädigt worden sein.

Der Verband will aufgrund des laufenden Verfahrens bis zur Verkündung des Urteils keine weiteren Stellungnahmen abgeben.

 

SID