Die früheren Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sollen nach dem Willen der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) die Kosten des geplatzten Sommermärchen-Prozesses tragen. Laut verschiedenen Medienberichten fordert die BA zudem Schadenersatzzahlungen von den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie von Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt. Alle drei waren Angeklagte in dem Prozess, der Ende April gescheitert war.
Zwanziger und Co. müssen wohl Prozesskosten bezahlen

Zwanziger und Co. müssen wohl Prozesskosten bezahlen

"Das ist der Abgesang von Verlierern, der Versuch der Schweizer BA, einen verlorenen Fall im Nachhinein zu kaschieren, damit man nicht völlig ohne Hose dasteht. Wir sind laut Gesetz unschuldig", sagte Zwanziger der Bild-Zeitung.

Laut der Bild wirft die BA Zwanziger eine "systematische Prozessverschleppung" und eine "missbräuchliche Ausübung von Druck auf die Verfahrensleitung durch Androhung und Einreichung von haltlosen Strafanzeigen" vor. Zwanziger bezeichnete die Anschuldigungen als "lächerlich".

Kern des Verfahrens war der eigentliche Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband FIFA. Die Vorwürfe gegen die Ex-Funktionäre im Zusammenhang mit der Vergabe der WM-Endrunde 2006 an Deutschland verjährten am 27. April - vor allem weil aufgrund der Coronakrise die Verhandlungen ausgesetzt wurden. Ob und wann die Klage der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung verhandelt wird, ist noch offen.

 

SID