Rostocker Berufung gegen DFB-Strafe abgewiesen
Damit bleibt die am 20. November 2018 wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen verhängte Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro bestehen. Bis zu 13.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Im Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart (2:0) im August waren insgesamt 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden. Außerdem wurde eine Rakete abgeschossen, mindestens fünf Becher wurden in den Innenraum geworfen.
Darüber hinaus wurden vor und während des Ligaspiels bei Sonnenhof Großaspach im September (0:0) im Rostocker Zuschauerbereich mindestens sieben Bengalische Fackeln und acht Rauchtöpfe gezündet.
SID