Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Dienstag das vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Urteil gegen Robin Becker vom Drittligisten Eintracht Baunschweig aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Becker hatte Einspruch gegen das vorangegangene Urteil gegen ihn eingelegt. Jetzt Fußballreise buchen!
Becker (l.) darf im nächsten Spiel in Aalen auflaufen

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Der 22 Jahre alte Abwehrspieler war am 26. April wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden. Gegnerische Spieler hatten Becker nach dem Spiel gegen 1860 München am 30. März rassistische Beleidigung vorgeworfen, die dieser stets vehement bestritten hatte.

"Aufgrund der heute erstmals vorgelegten weiteren Fernsehaufzeichnung, in der zum ersten Mal der gesamte Vorgang zu sehen war, konnte geklärt werden, dass der Wortwechsel, in dessen Rahmen die schwere Beleidigung gefallen sein soll, jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt zwischen diesen Beteiligten stattgefunden hat. Deswegen konnte der Nachweis eines Fehlverhaltens des Spielers Robin Tim Becker in dieser Situation nicht geführt werden und der Spieler war freizusprechen", sagte Oskar Riedmeyer, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung in Frankfurt geleitet hatte, zum Urteil.

 

SID