Der erste Halle-Einspruch wurde im Oktober abgewiesen
Das Sportgericht hatte den ersten Einspruch am 21. Oktober im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Das Gericht verwies darauf, dass keine Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) zu erkennen seien und nur Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vorlägen - diese sind nicht anfechtbar. Dagegen hatte Halle erneut Einspruch eingelegt.
Die Begegnung am 21. September in Halle endete 2:2. In der Partie hatte Bacher bei einem Wechsel der Hallenser in der 84. Minute versehentlich den falschen Spieler vom Feld geschickt, wodurch Halle für kurze Zeit in Unterzahl spielte. Zu genau diesem Zeitpunkt gelang Münster das Tor zum 2:2.
SID