Im Ringen um den Fortbestand der 50+1-Regel steht die Deutsche Fußball Liga (DFL) vor einer abschließenden Lösung. Das Bundeskartellamt teilte am Donnerstag nach mehrmonatiger Prüfung mit, dem von der DFL vorgelegten Anpassungsantrag zustimmen zu wollen. Damit könnte danach die DFL-Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit den Antrag zur Modifikation der Regelung zur Kapitalanlage-Begrenzung absegnen und so für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Bundeskartellamt stimmt DFL-Anpassungsantrag zu (Foto: FIRO/FIRO/SID)
Bundeskartellamt stimmt DFL-Anpassungsantrag zu
Foto: FIRO/FIRO/SID

Das DFL-Präsidium hatte im März einstimmig den Vorschlag formuliert, dass es keine weiteren Ausnahmen von der 1998 im Zuge der Öffnung des Lizenz-Spielbetriebs für Kapitalgesellschaften vom DFB-Bundestag beschlossenen 50+1-Regel geben soll. Für die bereits mit Ausnahmen bedachten Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sollen künftig weiterreichende Bedingungen greifen.

Das Kartellamt beabsichtige, die von der DFL "zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen. Nach dem Zusagenangebot soll die 50+1-Grundregel beibehalten, aber die Möglichkeit hiervon Förderausnahmen zu gewähren aus der Satzung gestrichen werden", hieß es in einer Mitteilung.

"Mit der zugesagten Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Klubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden", sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes.

Die Regeln des Kartellrechts würden zwar auch im Profisport greifen, zudem stelle "die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgeprägte Klubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf", sagte Mundt: "Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt aber geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."

Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel, in der Kritiker einen Verstoß gegen EU-Recht aufgrund von Verstößen gegen die Wettbewerbsfreiheit sehen, im Jahr 2021 als unproblematisch eingestuft. Die Ausnahmen bewertete die Behörde allerdings als durchaus problematisch, darauf reagierte die DFL mit den Anpassungen.

Wie das Kartellamt noch einmal klarstellte, werden Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg "unter erhöhten Voraussetzungen Bestandsschutz erhalten: Neben der fortdauernden Einhaltung der bisherigen Fördervoraussetzungen sollen sie zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden."

 

© 2023 SID