

Genau danach sieht es allerdings nicht aus. Mitte Dezember hatte der EuGH in Luxemburg ein Gutachten veröffentlicht, in dem das Vorgehen der Europäischen Fußball-Union (UEFA) und des Weltverbands FIFA als vereinbar mit europäischem Recht bezeichnet wird.
Die Super League dürfe zwar ihren eigenen Wettbewerb starten, eine gleichzeitige Teilnahme an den Wettbewerben der Verbände ohne deren Zustimmung könne sie aber nicht einfordern. Deshalb seien Sanktionen bis hin zu einem Ausschluss von eigenen Wettbewerben rechtskonform.
Das von Generalanwalt Athanasios Rantos vorgelegte Gutachten ist für das Gericht nicht bindend, jedoch folgte der EuGH in der Vergangenheit meist den Schlussanträgen der Kammer. Für zahlreiche Experten ist die Super League damit endgültig vom Tisch. Lediglich Barcelona, Real Madrid und Juventus Turin wollen an der Idee festhalten, die im April 2021 nach dem Rückzug ihrer Mitstreiter vorerst gescheitert war.
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