Der Rechtsanwalt des im Rahmen des Sommermärchen-Skandals angeklagten früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) hat das zuständige Schweizer Bundesstrafgericht heftig kritisiert und rechtliche Schritte angekündigt. Das Gericht in Bellinzona ordne "einem Urteil vor Ablauf der Verjährung Vorrang vor der Wahrung der substanziellen Rechte der Beschuldigten ein", schrieb Hans-Jörg Metz am Dienstag in einem Statement: "Dies ist völlig inakzeptabel." Jetzt Fußballreise buchen!
Theo Zwanziger erschien bisher nicht vor Gericht

Theo Zwanziger erschien bisher nicht vor Gericht

Sowohl Zwanziger als auch Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach (69) und Horst R. Schmidt (78), der frühere Schatzmeister und Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), waren aus gesundheitlichen Gründen dem Prozessauftakt am Montag vor dem Bundesstrafgericht ferngeblieben. Richterin Sylvia Frei wertete das Fehlen der drei Angeklagten trotz vorgelegter ärztlicher Atteste als "unentschuldigt" und vertagte die Verhandlung auf Mittwoch. Durch das als "unentschuldigt" eingestufte Fehlen am ersten Vorladungstag kann dann auch in Abwesenheit von Angeklagten verhandelt werden.

Metz bezeichnete das Verhalten des Gerichts sogar als "Nötigung", da sein Mandant gezwungen werde, "trotz nachgewiesener Reiseunfähigkeit und außerordentlich schwieriger Lage hinsichtlich des Corona-Virus nach Bellinzona zu reisen, und sich damit erheblichen Gefahren für sein Augenlicht und die Gesundheit auszusetzen".

In den kommenden Tagen werde er daher "gegen die Vorsitzende Richterin und gegebenenfalls die übrigen Mitglieder des Spruchkörpers" Strafanzeige "bei einer noch auszuwählenden Staatsanwaltschaft in der Schweiz einreichen".

Zwanziger, der aufgrund einer dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband FIFA angeklagt ist, habe sich am 11. und 18. Februar zwei Augenoperationen unterzogen, schrieb Metz weiter. Der behandelnde Chefarzt habe dem Ex-Funktionär eine "Reiseunfähigkeit für die Dauer von sechs bis acht Wochen" bescheinigt.

Einen ursprünglich geplanten Termin zum Prozessstart im Januar hatte das Bundesstrafgericht verstreichen lassen. Bis zum 27. April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden.

Für Zwanzigers Anwalt sei deutlich, "dass das Gericht mit offenkundig rechtswidrigen und willkürlichen Anordnungen meine Mandanten entweder zwingen will vor Ort zu Lasten seiner Gesundheit und unter dem Risiko der Lebensverkürzung zu erscheinen oder aber andererseits durch das Abwesenheitsverfahren den Verlust seiner prozessualen Rechte in Kauf zu nehmen". Zwanziger wie auch Schmidts Verteidiger Nathan Landshut hatten auf SID-Anfrage bereits erklärt, auch zum zweiten Vorladungstermin am Mittwoch nicht zu erscheinen.

 

SID