Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat die Kritik von Präsident Fritz Keller an der Steuer-Razzia beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) zurückgewiesen. "Der Vortrag des DFB ist nach hiesiger Auffassung unzutreffend", teilte die Justizbehörde auf SID-Anfrage am Freitag mit. Die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme vom vergangenen Mittwoch stehe "außer Frage".
Keller kritisierte das Vorgehen der Staaatsanwaltschaft

Keller kritisierte das Vorgehen der Staaatsanwaltschaft

Der DFB war den erhobenen Vorwürfen auf Grundlage eines Zwischenberichts externer Prüfer über die Besteuerung von Bandenwerbung bei Länderspielen vergangener Jahre am Donnerstag entschieden entgegengetreten. "Wir sind weiterhin von der Unschuld der Verantwortlichen des DFB überzeugt", erklärte Präsident Keller in einer Verbandsmitteilung: "Der Reputationsschaden für die Betroffenen und den DFB, der sich aus der unangemessenen behördlichen Vorgehensweise ergeben hat, erschüttert mich persönlich sehr."

Zudem teilte der DFB mit, dass bereits im März 2019 eine "Verständigung mit den Finanzbehörden" und eine Nachzahlung entsprechender Steuern erfolgt seien. Die Staatsanwaltschaft betonte dazu erneut: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt." Eine "Bindungswirkung hinsichtlich vermeintlicher "Deals" der Finanzverwaltung mit dem DFB" scheide "gänzlich aus".

Konkret geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Länderspielen in den Jahren 2014 und 2015, im Visier der Ermittler steht vor allem der dazugehörige Vertrag vom Dezember 2013. Der DFB soll einer Besteuerung in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro entgangenen sein. An den Maßnahmen der Ermittler waren in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz rund 200 Beamte beteiligt. Dabei wurden auch Wohnungen von "gegenwärtigen und ehemaligen" DFB-Funktionären durchsucht.

Für die Staatsanwaltschaft stelle sich zudem die Frage, ob die Berichtigungserklärung noch "rechtzeitig und ordnungsgemäß" erfolgt sei. Dies sei bei einem "steuerlichen Sachverhalt aus dem Jahr 2014/2015 im Jahr 2019/2020 als völlig verspätet einzuschätzen. Gegenwärtig richten sich die Tatvorwürfe (noch) allein gegen die ehemaligen Verantwortlichen des DFB für die Erklärungen 2014/2015", teilte die Justizbehörde mit.

 

SID