Zweitligist Hansa Rostock wird vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sechsstellig zur Kasse gebeten. Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wurden die Rostocker wegen sieben Fällen von unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger im April und Mai mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 137.925 Euro belegt.

DFB bittet Zweiligist Hansa Rostock zur Kasse (Foto: FIRO/FIRO/SID)

DFB bittet Zweiligist Hansa Rostock zur Kasse

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Hansa darf hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 45.900 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was bis zum 31. Dezember nachzuweisen wäre.

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