Der Wert der Trophäe wird mit 50.000 Euro beziffert
Die 400 Euro hatte der Fan aber vergeblich investiert. "Dass es sich dabei nicht um das Original handelt, war dem Mann klar. Ihm war allerdings nicht bewusst, dass die Einfuhr einer Fälschung rechtlich verboten ist", sagte Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Die Europäische Fußball-Union (UEFA) als Rechteinhaber hatte beim Zoll einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme für Waren gestellt, die Nachahmungen des mit 50.000 Euro bezifferten Pokals darstellen oder mit diesem bedruckt sind. Das Duplikat der eigentlich aus 925er Sterlingsilber und 24 Karat Blattgold bestehenden Fußballtrophäe wurde daraufhin wegen des Verdachts einer Schutzrechtsverletzung nach dem Markenrecht einbehalten.
SID