Die Hoffnungen des SV Wilhelmshaven auf eine gerichtliche Eingliederung in die Fußball-Regionalliga Nord haben sich wohl endgültig zerstoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des mittlerweile in der Bezirksliga spielenden Vereins gegen das Urteil vom Oberlandesgericht Bremen am Mittwoch zurück.
Kein Erfolg für den SV Wilhelmshaven am BGH

Kein Erfolg für den SV Wilhelmshaven am BGH

Wilhelmshaven darf trotz eines zu Unrecht angeordneten Zwangsabstiegs zum Ende der Spielzeit 2013/2014 nicht wieder in der vierten Liga starten. Damit bestätigte der BGH die vorinstanzlichen Urteile des Bremer Landesgerichts aus dem April 2018 sowie des Oberlandesgerichts (November 2018). Der Klub hatte vor dem BGH nun um Schadensersatz in Form der Zulassung seiner Mannschaft zum Spielbetrieb der Regionalliga Nord zur nächsten Spielzeit gestritten.

Wilhelmshaven könne zwar "die Herstellung des Zustands verlangen, der bestünde, wenn er nicht zwangsabgestiegen wäre", heißt es in der Entscheidung des BGH: "Nach diesem Grundsatz kann er aber keine Zulassung zur Teilnahme am Spielbetrieb in der nunmehr anstehenden nächsten Spielzeit verlangen."

Die Zulassung zum Spielbetrieb der Regionalliga Nord in der nächsten anstehenden Spielzeit könne er nur dann verlangen, "wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könnte, dass er bei einer Teilnahme in der Spielzeit 2014/2015 auch heute noch in der Regionalliga Nord spielen würde. Dies hat der Kläger nicht nachgewiesen, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat."

Ausgangspunkt des Rechtsstreites war im Jahr 2008 die Weigerung des Klubs, für den früheren argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 Euro an zwei vorherige Vereine des Südamerikaners zu zahlen.

Derlei Geldtransfers und entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung sehen die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA und auch des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vor - nicht aber die des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV). Der zuständige NFV hatte jedoch den Zwangsabstieg angeordnet, nachdem Wilhelmshaven nicht gezahlt hatte.

Im September 2016 hatte sogar der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Zwangsabstieg rechtswidrig gewesen sei. Im Schadensersatzverfahren ließen die Richter im November 2018 aber ausdrücklich ein erneutes Revisionsverfahren vor dem BGH zu. Dieses wurde nun abgeschlossen.

 

SID