Fall-Metzelder: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Metzelder war wegen des Besitzes bzw. der Weiterleitung kinder- und/oder jugendpornografischer Dateien zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 40-Jährige hatte während des Prozesses den Besitz und die Weitergabe von insgesamt 18 Dateien gestanden. Auf seinem 2019 beschlagnahmten Handy waren 297 Dateien gefunden worden. Als Tatmittel will die Staatsanwaltschaft das Handy nun beschlagnahmen lassen. Dies geht allerdings nur, wenn die Strafverfolger gegen das Urteil vorgehen.
Nach Informationen von Focus Online will die Metzelder-Seite dem Antrag auf Sicherstellung des Mobiltelefons nicht widersprechen. Nach dem Urteil hatte Metzelders Anwalt Ulrich Sommer eine Revision ebenfalls nicht ausgeschlossen. In Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er "für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden", sagte Sommer, der unter anderem die mediale Vorverurteilung im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt sieht: "Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung."
SID