Der FC Barcelona muss keine Steuern nachzahlen
Nach einem spanischen Gesetz von 1990 waren alle spanischen Profisportvereine gezwungen, sich in Sport-Aktiengesellschaften umzuwandeln, um ein verantwortungsvolleres Management ihrer Tätigkeit zu fördern. Eine Ausnahme war allerdings für Vereine vorgesehen, die in den Steuerjahren vor der Verabschiedung des Gesetzes einen Überschuss erwirtschaftet hatten. Sie konnten bis zum Jahr 2016 einen niedrigeren Einkommenssteuersatz beanspruchen.
Im Juli 2016 hatte die EU-Kommission dies als rechtswidrige staatliche Beihilfe eingestuft. "Die vier Vereine haben in den vergangenen Jahren ohne jegliche Rechtfertigung von dem geringeren Steuersatz profitiert", lautete damals das Argument. Laut EU-Gericht habe die Kommission "bei ihrer Einschätzung und Bewertung aber Fehler" gemacht.
SID