TFV-Strafsenat: Problematisches Urteil in erster Instanz zum Abbruch zwischen Langkampfen und Brixlegg

SV Langkampfen gegen SPG Brixlegg/Rattenberg, siebente Runde der Gebietsliga Ost, Ankick am 10. September 2022. Abbruch in der 92. Minute beim Stand von 2:1 für Langkampfen. Der Schiedsrichter brach die Partie ab, die Stimmung unter den Zuschauern war hochgekocht, es kam zu Handgreiflichkeiten unter den Zuschauern. Besonders bemerkenswert und problematisch allerdings die Entscheidung des TFV-Strafsenates zu dieser Causa in der ersten Instanz. Das Spiel wird 0:0 gewertet, da laut Strafsenat nicht eindeutig geklärt werden konnte, welches Lager – oder besser gesagt, welcher Verein – für den Spielabbruch verantwortlich ist. Kein Punktezuwachs für Langkampfen, drei Punkte am grünen Tisch verloren plus Zurückreihung bei Punktegleichheit in der Tabelle. Hannes Jenewein, der Trainer des SV Langkampfen, stellt die berechtigte Frage, was die Konsequenzen sein könnten, wenn dieses Urteil Schule macht. Langkampfen hat dieses Urteil der 1. Instanz natürlich beeinsprucht.

 

Ungeklärte Schuldfrage – drei Punkte verloren?

Ganz abgesehen von den genauen Umständen stellt sich vor allem die Frage, ob es sportlich fair ist, einer Mannschaft, die den Siegestreffer zum 2:1 zwar spät, aber regulär erzielt hat, so einfach drei Punkte zu streichen. Für den Trainer des SV Langkampfen, Hannes Jenewein, ist zudem die Schuldfrage ganz klar geklärt. Gästefans haben das späte Gegentor nicht ganz verkraftet und dadurch ist es zur aufgeheizten Stimmung gekommen. Er vermutet auch eine bewusste Provokation, um den Abbruch herbeizuführen. In der zweiten Instanz wird das dann wohl genauer geklärt. Die Frage an sich ist aber höchst brisant. Wenn das Urteil bestätigt wird, könnten siegreichen Mannschaften Punkte durch „inszenierte“ Tumulte unter den Zuschauern abhandenkommen.

Auszug Durchführungsbestimmungen (§ 6, Absatz 1):

"Der veranstaltende Verein hat alleine für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sowohl auf dem Spielfeld als auch im Zuschauerraum Sorge zu tragen.“

Hannes Jenewein, Trainer SV Langkampfen: „Eigene „schwarze Schafe“ könnten dem Verein durchaus bekannt sein und entsprechende Betretungsverbote bzw. strategische Ordnerplatzierungen wären möglich. Bei mitgereisten Anhängern der Auswärtsmannschaft hingegen, wie in diesem konkreten Fall, ist ein Erkennen der angesprochenen Spezies leider erst nach entsprechendem Vorfall möglich. Die Zuschauer sitzen rund um den Platz mit etwa zwei Meter Entfernung zum Spielfeld. Kein halbwegs verhältnismäßiger Ordnerdienst der Welt kann im Fußballunterhaus einen Platzsturm aufgebrachter Fans verhindern. Es ist richtig, in den Durchführungsbestimmungen des TFV steht zwar dieser Punkt so drin, wenn man sich jedoch selbst ein Bild der umliegenden Infrastruktur macht, wird man sehr schnell feststellen, dass einen zügig die Realität einholt!“

Urteil der 1. Instanz wird beeinsprucht

Hannes Jenewein: „Mit Spannung erwartete man die darauffolgende Sitzung des TFV-Strafsenates am Mittwoch, dem 14.09.2022. Dort erfuhr man, dass nicht eindeutig geklärt werden kann, welches Lager tatsächlich für den Spielabbruch verantwortlich sei und das Spiel daher schlicht mit 0:0, ohne Punktezuwachs für jegliches Team, gewertet wird. Neben einer Geldstrafe, werden beide Teams bei Punktgleichheit zurück gereiht. Das Urteil wurde beeinsprucht und geht in die 2. Instanz.“

Sichere dir bis zu 100€ als Freiwette und wette auf deine Lieblingssportarten.