News

Thema Wettmanipulation: zwei Kicker im Visier!

oefb2Das Bundeskriminalamt (BKA) als ermittelnde Behörde gegen Spielmanipulation hat nunmehr nach über dreijähriger Ermittlungstätigkeit das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft sowie an den ÖFB übermittelt. Aufgrund des Berichtes konnte der ÖFB gegen zwei aktive Spieler verbandsrechtliche Verfahren einleiten. Beide Personen sind aktuell in Amateurligen tätig, ersten Informationen zufolge ist je ein Klub aus der Steiermark und aus dem Burgenland betroffen.

Die Akten wurden - so ist auf der Homepage des ÖFB zu lesen - vom ÖFB an die zuständigen Landesverbände weitergeleitet. Die dort zuständigen Gremien haben die erforderlichen verbandsrechtlichen Schritte eingeleitet, in einem Fall erfolgte eine sofortige Suspendierung. Der mögliche Strafrahmen reicht von einer Ermahnung bis zu einem Verbandsausschluss.

Dr. Thomas Hollerer, Direktor für Recht und Administration beim ÖFB: „Dass nach Jahren umfassendster polizeilicher Ermittlungsarbeit letztendlich vom ÖFB nur zwei konkrete Fälle verfolgt werden können, zeigt die Schwierigkeit und Komplexität der Materie. Für die Zukunft wäre eine schnellere Übermittlung der Ergebnisse wünschenswert, denn manche Spieler beenden ihre Karriere oder wechseln ins Ausland, wodurch der ÖFB gegen diese keine Handhabe mehr hat. Zu dieser Thematik laufen auch bereits sehr konstruktive Gespräche mit den polizeilichen Ermittlungsbehörden. “

 

ÖFB wurde der Abschlussbericht übermittelt

Anfang Februar dieses Jahres hat bekanntlich die europäische Polizeibehörde Europol eine Pressekonferenz zum vermeintlich „größten Wettbetrug aller Zeiten“ abgehalten. Präsentiert wurden bereits bekannte Inhalte aus den europaweiten Ermittlungen der vergangenen 18 Monate. Auch einige Vereine und Spieler der heimischen Ligen seien involviert gewesen. Bei den zwei nunmehr betroffenen Klubs soll es sich ersten Recherchen zufolge um je einen Klub aus der Steiermark und dem Burgenland handeln.

Der ÖFB hatte seit Jahren gemeinsam mit der Bundesliga immer wieder Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft gefordert,  um verbandsrechtliche Schritte gegen etwaige Straftäter einleiten zu können. Diese wurde dann erstmals im Februar 2013 gewährt. Nachdem jedoch nur Auszüge der Akten übergeben wurden, die keinerlei verwertbare Hinweise brachten, konnte schließlich im Juli 2013 eine vollständige Akteneinsicht vorgenommen werden. Nun wurde der Abschlussbericht an den ÖFB übermittelt.

Sichere dir bis zu 100€ als Freiwette und wette auf deine Lieblingssportarten.